Wichtig
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss
§8 der Verordnung zum Schutz der Pilze im Kanton Luzern
Die ersten 7 Tage jedes Monats Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden dürfen. (Schonzeit)
an den übrigen Tagen gelten
2 kg Pilze pro Person und Tag und
1/2 kg Morcheln und Eierschwämme.
Das gewerbsmässige und organisierte sammeln ist verboten.