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Aktualisiert 22.4.2024

Schopftintling1

Morcheln

Morcheln 1

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PE1
085857

Wichtig

Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss

§8 der Verordnung zum Schutz der Pilze im Kanton Luzern

Die ersten 7 Tage jedes Monats  Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden dürfen. (Schonzeit)

an den übrigen Tagen gelten
2 kg Pilze pro Person und Tag und
1/2 kg Morcheln und Eierschwämme.

Das gewerbsmässige und organisierte sammeln ist verboten.